Umweltbundesamt: Was ist Straßenverkehrslärm? 11.10.2018

Manchmal ist es hilfreich weniger in die Gesetze zu schauen, sondern mehr bei den spezialisierten Institutionen nachzulesen. Das Umweltbundesamt hat am 23.08.2017 Informationen zum Straßenverkehrslärm online gestellt.
„Straßenverkehrslärm ist Lärm von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen (Bundes-Autobahnen, Bundes-, Landes-, Gemeindestraßen und öffentlichen Parkplätzen). Geräusche von Fahrzeugen auf Betriebs- oder Werksgeländen, im Anlieferbereich von Verkaufseinrichtungen (z. B. Supermärkten) einschließlich auf den dazugehörenden Parkplätzen, zählen nicht zum Straßenverkehrslärm. Dies ist Gewerbelärm. Regelungen zum Gewerbelärm enthält die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).“
Somit würde der Kunden- und Anlieferverkehr auf den Parkplätzen des benachbarten Discounters zu Gewerbelärm gerechnet. Dies könnte auch für ein gewerblich betriebenes Alten- und Pflegeheim mit Kantine und mobiler Tagespflege gelten.