Pünktlich zum Auslaufen der zehnjährigen Übergangsfrist zur Einführung der Landesheimbauverordnung (LHBauVO) in Baden-Württemberg hat das Sozialministerium nochmals Zahlen und Ausnahmen zu den Einzelzimmervorgaben veröffentlicht. Wie nicht anders zu erwarten wurden bereits über 400 Befreiungen und Verlängerungen der Übergangsfristen ausgesprochen. Die BIB hatte bereits mehrmals die Stadt Hockenheim und die Bürger und Bürgerinnen darauf aufmerksam gemacht.